
Hersteller und Importeure chemischer Stoffe oder deren Mischung sind Hauptbetroffene der Chemikalienverordnung REACH.
Inzwischen haben sie ihre Stoffe bei der EU-Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki vorregistriert. Als Vorregistranten sind sie bereits mehr oder weniger in dem Registrierungsprozess eingebunden, d.h. sie arbeiten in SIEFs oder Konsortien mit, oder sie warten zunächst ab, weil sie erst bis Mai 2013 oder sogar 2018 registrieren müssen. Vielleicht auch, weil Sie gar nicht genau wissen, was zu tun ist oder wer ihnen helfen kann.
Alle Unternehmen, die bis November 2010 registrieren müssen, sollten bereits intensiv in den Registrierungsprozess eingebunden sein. Losgelöst von späteren Registrierungsterminen müssen aber bis Dezember 2010 auch alle anderen Registranten ihre Stoffe der ECHA für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden.
Da in die Registrierungsdossiers alle identifizierten Verwendungen aufgenommen werden müssen, ist eine intensive Kommunikation in der Lieferkette zu erwarten.
Zur Vermeidung von Strafen aber vor allem, um geschäftlich auch weiterhin erfolgreich zu sein, werden sich Hersteller und Importeure intensiv mit REACH auseinandersetzen müssen. Wenn sie dafür nicht ausreichende Ressourcen im eigenen Hause haben, können sie externe REACH-Berater in Anspruch nehmen.
Für die nachgeschalteten Anwender, d.h. die Kunden der Hersteller und Importeure, besteht keine Registrierungspflicht, sofern sie weder von außerhalb der EU importieren noch chemische Umsetzungen durchführen.
Nachgeschaltete Anwender müssen aber einen Stoffsicherheitsbericht für jede Verwendung erstellen, die von den empfohlenen Bedingungen des Lieferanten abweicht oder von der dieser sogar abrät.
Verschiedene Ausnahmen reduzieren die Anzahl der tatsächlich zu erstellenden Stoffsicherheitsberichte. Eine intensive Auseinandersetzung mit den identifizierten Verwendungen wird aber für den nachgeschalteten Anwender erforderlich sein - nicht nur zur Vermeidung von Strafen, sondern auch,um die Bedürfnisse seiner Kunden abzudecken.
Einige Industrieverbände haben bereits typische Verwendungen zusammen gestellt. Dennoch wird jedes einzelne Unternehmen die Situation im eigenen Hause und in der Lieferkette prüfen müssen.
Viele Firmen werden bei der Umsetzung von REACH Unterstützung durch REACH-Beratung benötigen. >>>mehr über Berater und Beratung bei REACH
Prosacon hat sich darauf spezialisiert, Industrie-unternehmen und Handel bei der Umsetzung von REACH zu beraten und zu unterstützen. Die Unterstützung schließt auch das Globally Harmonised System (GHS) und die Datenbank IUCLID 5 mit ein.

Wie Prosacon Sie unterstützen kann: |
• Sie sind
bereit, die Rolle des Lead Registrant zu
übernehmen, benötigen aber Unterstützung bei der Umsetzung im SIEF/Konsortium und für die Erstellung der Registrierungsunterlagen. |
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• Sie sind als Formulierer ein nachgeschalteter Anwender. Sie wissen, dass Ihre Verwendungen und die Ihrer Kunden möglichst in der Registrierung von Ihrem Lieferanten abgedeckt sein sollen oder dass Sie ansonsten eventuell einen Stoffsicherheitsbereicht erstellen müssen. Über das Wie, das zu erreichen, oder über die Alternativen bestehen aber Unklarheiten.
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| • Sie wissen recht gut, was Sie unter REACH machen müssen. Die personellen Ressourcen in Ihrem Unternehmen reichen aber nicht aus, um die Anforderungen von REACH zu erfüllen. |