REACH ist eine Herausforderung für Hersteller und Importeure.
Hersteller und Importeure
chemischer Stoffe oder deren Gemische (Zubereitungen) sind
Hauptbetroffene der Chemikalienverordnung REACH.
Zum ersten Abgabetermin bis Ende November 2010 haben vor allem größere
Unternehmen ihre Registrierungsdossiers bei der EU-Chemikalienagentur
(ECHA) in Helsinki bereits eingereicht.
Andere Hersteller und Importeure müssen "erst" bis spätestens Mai 2013
registrieren. Die Erfahrung zeigt, dass die Durchführung der einzelnen
Registrierungen länger dauert als gedacht. Insofern ist ein
frühzeitiger Beginn der Aktivitäten sehr zu empfehlen.
Da in die Registrierungsdossiers alle identifizierten Verwendungen
aufgenommen werden müssen, ist eine intensive Kommunikation in der
Lieferkette erforderlich.
Zur Vermeidung von Strafen
aber vor allem, um geschäftlich auch weiterhin erfolgreich zu sein, ist
für Hersteller und Importeure eine intensive Auseinandersetzung mit
REACH unabdingbar. Wenn sie dafür nicht ausreichende Ressourcen im
eigenen Hause haben, können sie externe REACH-Berater
in Anspruch nehmen.
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über Hilfe bei der Umsetzung von REACH
mehr über >>REACH-Compliance
und >>REACH-Audit
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über die EU-Chemikalienverordnung REACH
Auch nachgeschaltete Anwender sind von REACH betroffen.
Für die nachgeschalteten
Anwender, d.h. die Kunden der Hersteller und Importeure von
Chemikalien, besteht keine Registrierungspflicht, sofern sie weder von
außerhalb der EU importieren noch chemische Umsetzungen durchführen.
Nachgeschaltete Anwender müssen aber prüfen, ob ihr Lieferant die
eigene Verwendung in dessen Registrierung aufgenommen hat, was sich im
erweiterten Sicherheitsdatenblatt ablesen lässt. Falls nicht, müssen
sie ggf. eine Stoffsicherheitsanalyse für jede Verwendung erstellen,
die von den empfohlenen Bedingungen des Lieferanten abweicht oder von
der dieser sogar abrät. Zusätzlich ist eine Information der ECHA
erforderlich.
Verschiedene Ausnahmen reduzieren die Anzahl der tatsächlich zu
erstellenden Stoffsicherheitsberichte. Eine intensive
Auseinandersetzung mit den identifizierten Verwendungen wird aber für
den nachgeschalteten Anwender erforderlich sein - nicht nur zur
Vermeidung von Strafen, sondern auch, um die Bedürfnisse seiner Kunden
abzudecken.
Viele Firmen werden bei der Umsetzung von REACH Unterstützung durch REACH-Beratung
benötigen. Prosacon
hat sich darauf spezialisiert, Industrieunternehmen und Handel bei der
Umsetzung von REACH und auch der CLP-Verordnung
zu beraten und zu unterstützen.
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über das Angebot von Prosacon zu REACH
Wie Prosacon Sie unterstützen kann:
- Betroffenheits- sowie Portfolioanalyse
- Registrierung mit Dossiererstellung und Stoffsicherheitsbericht
- Zulassung mit sozioökonomischer Analyse
- Management in SIEFs und Konsortien
- Unterstützung bei Anfragen der Behörden
- Prüfung Ihrer REACH-Konformität
- Optimierung Ihrer REACH-Aktivitäten
- Vorbereitung auf Behördeninspektionen
- Direkte Hilfe bei Handlungsbedarf
