Mit Prosacon erfolgreich bei REACH




REACH ist eine Herausforderung für Hersteller und Importeure.


Hersteller und Importeure chemischer Stoffe oder deren Gemische (Zubereitungen) sind Hauptbetroffene der Chemikalienverordnung REACH.

Zum ersten Abgabetermin bis Ende November 2010 haben vor allem größere Unternehmen ihre Registrierungsdossiers bei der EU-Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki bereits eingereicht.

Andere Hersteller und Importeure müssen "erst" bis spätestens Mai 2013 registrieren. Die Erfahrung zeigt, dass die Durchführung der einzelnen Registrierungen länger dauert als gedacht. Insofern ist ein frühzeitiger Beginn der Aktivitäten sehr zu empfehlen.

Da in die Registrierungsdossiers alle identifizierten Verwendungen aufgenommen werden müssen, ist eine intensive Kommunikation in der Lieferkette erforderlich.

Zur Vermeidung von Strafen aber vor allem, um geschäftlich auch weiterhin erfolgreich zu sein, ist für Hersteller und Importeure eine intensive Auseinandersetzung mit REACH unabdingbar. Wenn sie dafür nicht ausreichende Ressourcen im eigenen Hause haben, können sie externe REACH-Berater in Anspruch nehmen.

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Auch nachgeschaltete Anwender sind von REACH betroffen.


Für die nachgeschalteten Anwender, d.h. die Kunden der Hersteller und Importeure von Chemikalien, besteht keine Registrierungspflicht, sofern sie weder von außerhalb der EU importieren noch chemische Umsetzungen durchführen.

Nachgeschaltete Anwender müssen aber prüfen, ob ihr Lieferant die eigene Verwendung in dessen Registrierung aufgenommen hat, was sich im erweiterten Sicherheitsdatenblatt ablesen lässt. Falls nicht, müssen sie ggf. eine Stoffsicherheitsanalyse für jede Verwendung erstellen, die von den empfohlenen Bedingungen des Lieferanten abweicht oder von der dieser sogar abrät. Zusätzlich ist eine Information der ECHA erforderlich.

Verschiedene Ausnahmen reduzieren die Anzahl der tatsächlich zu erstellenden Stoffsicherheitsberichte. Eine intensive Auseinandersetzung mit den identifizierten Verwendungen wird aber für den nachgeschalteten Anwender erforderlich sein - nicht nur zur Vermeidung von Strafen, sondern auch, um die Bedürfnisse seiner Kunden abzudecken.

Viele Firmen werden bei der Umsetzung von REACH Unterstützung durch REACH-Beratung benötigen. Prosacon hat sich darauf spezialisiert, Industrieunternehmen und Handel bei der Umsetzung von REACH und auch der CLP-Verordnung zu beraten und zu unterstützen.

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Wie Prosacon Sie unterstützen kann: