Betroffenheits-Analyse bei Bioziden

Betroffenheits-Analyse bei Bioziden

Betroffenheits-Analyse bedeutet nachzudenken und Schlüsse zu ziehen. Was machen wir? Wollen wir einen Wirkstoff herstellen oder importieren und damit unabhängig von anderen Lieferanten sein? Formulieren wir eigene Biozidprodukte und kaufen die Wirkstoffe von europäisch gelisteten Lieferanten zu? Oder handeln wir „nur“ mit den Produkten anderer Hersteller? Sind die Waren, die wir in Verkehr bringen, mit Bioziden behandelt worden, um sie gegen Schadorganismen zu schützen, oder sollen sie sogar eine solche Wirkung ausüben? ⇒ Biozidprodukte-Verordnung (BPR)

Je nachdem, wie die Antworten lauten, ergeben sich für Ihr Unternehmen verschiedene Pflichten unter der Biozidprodukte-Verordnung.  Dabei sind Termine zu beachten, um Anträge bei den Behörden rechtzeitig einzureichen. Denn es geht um Ihr Geschäft.

Eine allgemeine Faustregel: Je spezieller Ihr Produkt ist und je mehr Sie sich darüber freuen, desto aufwendiger wird die Angelegenheit. Denn Sie müssen einige Sachen allein erledigen. Wenn Sie wollen, nicht ganz allein. ⇒ Beratung & Unterstützung