Die Biozidprodukte-Verordnung erfordert Ihr Handeln.

Biozidprodukte-Verordnung, Europäische Kommission in Brüssel

Europäische Kommission in Brüssel

Die Biozidprodukte-Verordnung – oder genauer die Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten – soll für ein besseres Funktionieren des Biozidmarkts sorgen und Menschen, Tiere und die Umwelt schützen. Die Verordnung [Biocidal Products Regulation (BPR)] gilt seit dem 1. September 2013 und erfordert Ihr Handeln, wenn Sie Biozidprodukte vermarkten.

Die Biozidprodukte-Verordnung sieht vor, dass für alle Biozidprodukte eine Zulassung bis zu dem für sie geltenden Stichtag erteilt sein muss. Nur dann dürfen Ihre Produkte weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden. Der Stichtag richtet sich nach den eingesetzten Biozid-Wirkstoffen. Diese müssen für die relevante Produktart genehmigt sein. Nach Mitteilung der Genehmigung der Wirkstoffe müssen Sie das Zulassungsdossier für das Biozidprodukt erstellen.

Durch die Änderung der Definition von Biozidprodukten unterliegen nun auch in situ-Systeme der Biozidprodukte-Verordnung. Sowohl Wirkstoffe, die in situ, d.h. an Ort und Stelle, mit entsprechenden Geräten generiert werden, als auch die Vorläufersubstanzen selbst, die in situ-Wirkstoffe erzeugen, müssen genehmigt werden. Somit fallen nun auch Inverkehrbringer von diesen in situ-Systemen unter die Verordnung. Diese waren vorher nicht betroffen.

Die BPR erfasst auch mit Biozidprodukten behandelte Waren. Solche Waren dürfen nur genehmigte oder noch zu genehmigende Wirkstoffe enthalten. Desweiteren ergeben sich bestimmte Informations- und Kennzeichnungspflichten.

Sofern eine behandelte Ware eine primäre Biozidfunktion aufweist, d.h. nicht nur selbst geschützt sein soll, gilt sie als Biozidprodukt. Entsprechend muß sie zugelassen werden. Die Abgrenzung zwischen behandelter Ware und Biozidprodukt ist nicht immer eindeutig und kann von Einzelfallentscheidungen abhängen. Die Biozidprodukte-Verordnung kann für Ihr Unternehmen eine Herausforderung bedeuten. Nicht nur, was das Erfassen der Pflichten betrifft, sondern auch deren Umsetzung, bis schließlich in Form einer behördlichen Zulassung auch das künftige Geschäft für Ihr Produkt abgesichert ist. ⇒ Kontakt