Zulassung unter REACH für die fortgesetzte Verwendung von Anhang XIV-Stoffen

Zulassung unter REACH

Stoffe, die auf Anhang XIV der REACH-Verordnung (ECHA) gelistet sind, erfordern für ihre weitere Verwendung eine Zulassung durch die Europäische Kommission. Denn bei den Anhang XIV-Stoffen handelt es sich um sehr besorgniserregende Substanzen. Sie können beispielsweise Krebs erzeugen oder langfristig die Umwelt schädigen.

Manchmal ist eine eigene Zulassung nicht erforderlich.

Vielleicht haben Sie Glück und Ihr Lieferant hat für Ihre Verwendung eine Zulassung erhalten. Dann brauchen Sie nur weiterhin von diesem Lieferanten zu kaufen — ohne eigene Zulassung. Oder Sie wollen den Stoff (ausschließlich) zur Synthese eines anderen Stoffes verwenden. Denn Zwischenprodukte sind von der Zulassungspflicht befreit.

Bei den Stoffen auf Anhang XIV handelt es sich um sehr besorgniserregende Chemikalien. Diese können beispielsweise Krebs erzeugen oder langfristig die Umwelt schädigen. Am besten ist es, wenn Sie einen solchen Stoff durch einen weniger gefährlichen ersetzen. Wenn es geht.

Analyse der Alternativen und sozioökonomische Beurteilung

Manchmal gibt es aber keine geeigneten Alternativen, sei es aus technischen oder ökonomischen Gründen, und Sie wollen/müssen den Anhang XIV-Stoff unbedingt weiterhin benutzen. Dann kommen Sie an einem Zulassungsantrag nicht vorbei, sofern nicht eine Ausnahme Sie befreit.

Zulassungsanträge sind umfangreich und gehen ins Detail. Sie müssen nicht nur beschreiben, wie Sie den Stoff verwenden. Sie müssen vor allem darlegen, weshalb die Alternativen nicht funktionieren. In vielen Fällen ist dafür eine sozio-ökonomische Analyse erforderlich, in der Sie nicht nur aufzeigen müssen, dass die Verwendung des besagten Stoffes für Ihr Unternehmen unentbehrlich ist. Sie müssen darstellen, dass es für die Gesellschaft insgesamt vorteilhaft ist, die Risiken kontrolliert in Kauf zu nehmen, anstatt auf den Stoff zu verzichten. Diese ganze Diskussion findet mehr oder weniger öffentlich statt, und Dritte können Ihren Antrag kommentieren.

Analyse, Entscheidung und ggf. Umsetzung

Die Aufnahme eines Stoffes in den Anhang XIV geschieht nicht über Nacht. Sie kündigt sich bereits viele Monate im Voraus an. Sie können dagegen kommentieren, sollten aber gute Gründe haben.

In jedem Fall ist es gut, wenn Sie sich frühzeitig informiert haben und sich vorbereiten: Gelten für Sie Ausnahmen? Ist die Aufnahme in Anhang XIV gerechtfertigt? Hätten Sie Alternativen zu dem Stoff? Lohnt sich ein Zulassungsantrag oder sollte das Geschäft eingestellt werden?

Schlecht wäre es, wenn Sie überrascht würden. Und Ihr Wettbewerber womöglich nicht. Aber, um das zu verhindern, lesen Sie ja gerade diese Zeilen.

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