REACH und CLP – wichtige EU-Verordnungen zur Sicherheit von Chemikalien
Für wissenschaftliche Forschung sind die regulatorischen Anforderungen an Chemikalien gering. Aber selbst für Arbeiten im Labor ist die Kenntnis physikalisch-chemischer Eigenschaften, wie z.B. die Brennbarkeit, wichtig. Und wesentliche Angaben zur Toxizität der verwendeten Stoffe sollten möglichst auch bekannt sein. Dies sind wesentliche Teile einer Chemikalien-Registrierung nach REACH.
Wesentliche Pflicht von Herstellern und Importeuren ist die Registrierung von Chemikalien
Sofern Ihr Unternehmen mehr als eine Tonne eines Stoffes/ einer Chemikalie pro Jahr herstellt oder importiert, ist eine Chemikalien-Registrierung gemäß REACH (ECHA) erforderlich. Wenn eine andere Firma den Stoff bereits registriert hat, können Sie auf deren Unterlagen Bezug nehmen, müssen sich aber finanziell beteiligen. Sollten Sie dagegen der erste Registrant eies Stoffes sein, ist der zeitliche und finanzielle Aufwand nicht unerheblich. ⇒ Registrierung
Eine besondere Herausforderung ist der Import von Chemikalien. Diese bestehen im Allgemeinen aus Gemischen verschiedener Stoffe, und der Nicht-EU-Lieferant ist häufig nicht bereit, alle Details der Zusammensetzung mitzuteilen. Dennoch: Der Importeur ist für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich.
Bei besonders besorgniserregenden Stoffen ergeben sich spezielle Pflichten zur Kommunikation. Und für die weitere Verwendung kann für Sie eine Zulassung durch die Europäische Kommission erforderlich werden. ⇒ Zulassung
Darüber hinaus gilt es, Beschränkungsvorschriften zu beachten, d.h. manche Stoffe sind für bestimmte Verwendungen verboten oder in ihrer Konzentration limitiert.
Manchmal ist die Interpretation der Verordnungen nicht einfach
Die europäischen Verordnungen REACH und CLP sind komplexe Vorschriften mit verschiedenen Ausnahmen und Fristen. Eine Vielzahl von Leitlinien und Erläuterungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hilft, die Anforderungen an eine Registrierung von Chemikalien zu verstehen. Die richtige Interpretation der Verordnungen, d.h. ob und was wirklich zu tun ist, kann aber eine Herausforderung sein. Letztinstanzlich entscheidet der Europäische Gerichtshof, wie die Gesetze zu interpretieren sind und was hätte gemacht werden müssen. ⇒ Betroffenheits-Analyse
Und was ist, wenn jemand ‚vergisst‘, die Verordnungen umzusetzen? Das deutsche Chemikaliengesetz (§27b) sieht strenge Sanktionen vor mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bei vorsätzlicher Missachtung. Aber keine Sorge: Die Gefängnisse sind nicht voll mit REACH-Sündern. Was Ihr Kunde allerdings sagt, wenn Sie ihm nicht-gesetzeskonforme Produkte liefern, und wie sich das auf Ihr Geschäft auswirkt, ist eine andere Sache. ⇒ Beratung und Unterstützung