Die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung ergänzen sich

Die REACH-Verordnung und CLP-Verordnung ergänzen sich

Europäische Chemikalienagentur in Helsinki

Sowohl die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) als auch die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) haben ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zum Ziel. REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals; CLP bedeutet Classification, Labelling and Packaging.

Die REACH-Verordnung umfasst, wann und wie Hersteller und Importeure für ihre Chemikalien eine Registrierung einreichen müssen, um eine sichere Handhabung zu erreichen. Die Verordnung beschreibt weiterhin, die Kommunikation gefährlicher Stoffe und wann Zulassung und Beschränkung bei der Verwendung relevant sind.

Für gefährliche Stoffe und Gemische sind Sicherheitsdatenblätter vorgeschrieben. Aber auch für nicht-gefährliche Chemikalien stellen die Lieferanten üblicherweise ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung. Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen erfordern eine separate Kommunikation.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA in Helsinki ist seit 2008 im Einsatz. Sie hat sich seit der REACH-Regulation etabliert. Ihre Aufgabe ist das Management der Verordnungen REACH, CLP, PIC (Prior Informed Consent) und für Biozidprodukte auf europäischer Ebene. ECHA überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit von Registrierungsdossiers. Die Konsequenzen bei Defiziten werden dann den nationalen Aufsichtsbehörden übertragen.

Die REACH- und die CLP-Verordnung ergänzen einander. Während die REACH-Verordnung vorschreibt, welche Tests durchzuführen sind, interpretiert die europäische CLP-Verordnung die Ergebnisse: ob der Stoff die Gefährlichkeitsmerkmale erfüllt und wie gefährlich er gegebenenfalls ist. Die Kriterien beruhen auf dem Globally Harmonised System der Vereinten Nationen. Damit soll erreicht werden, dass gleiche Ergebnisse eines genormten Tests auch gleich ausgelegt werden. Weltweit.