Registrierung unter REACH – jetzt steht die Qualität im Focus
Ein Kernbereich der REACH-Verordnung (ECHA) ist die Registrierungspflicht. Sobald Sie, d.h. die Rechtseinheit Ihres Unternehmens, von einem Stoff mehr als eine Tonne herstellen oder importieren, sind Sie registrierungspflichtig für diesen Stoff. Sofern es keine Ausnahmen gibt, was nicht immer einfach zu entscheiden ist.
Eine Registrierung unter REACH kann schon einiges an Arbeit bedeuten – und auch an Kosten. Der Gesetzgeber hatte deshalb eine Übergangsperiode eingeräumt, um die Registrierung der sogenannten phase in-Stoffe umzusetzen. Diese ist seit dem 31. Mai 2018 vorüber.
Manchmal hatten die Registranten vielleicht nicht genug Zeit. Oder die Anforderungen an ein REACH-konformes Registrierungsdossier waren noch unklar. Tatsache ist jedoch, dass einige/viele Registrierungsdossiers nicht den heutigen Erwartungen entsprechen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 präzisiert, wann welche Aktualisierungen vorzunehmen sind. Dabei gilt es u.a., neue Erkenntnisse zur Gefährlichkeit des jeweiligen Stoffes in der Registrierung unter REACH zu berücksichtigen. Weitere Pflichten ergeben sich, wenn die von Ihnen hergestellten oder importierten Mengen die bisherigen Tonnagestufen der REACH-Verordnung übertreffen.
Vielleicht haben Sie auch jetzt nicht die notwendigen Ressourcen, Ihre bereits vor Jahren eingereichten Dossiers auf den geforderten Qualitätsstand zu bringen. Wir könnten Ihnen hierfür eine Problemlösung anbieten. ⇒ Beratung & Unterstützung