Biozide Wirkstoffe

Wirkstoffe erfordern eine Genehmigung.

Die Wirkstoffe in einem Biozidprodukt sind die eigentlichen Agenten — im Sinne von Handelnden gegen die Schadorganismen. Sie sollen wirksam sein, d.h. mit möglichst geringer Menge eine vollständige Beseitigung oder Verhinderung der Schadorganismen anstreben. Und sie sollen keine Schädigung der Gesundheit von Mensch und Haustier verursachen. Ebenso wenig dürfen sie die Umwelt belasten. Diese selektive Effektivität ist durch ein Biozid nicht einfach zu erfüllen.

Die Forschung der vergangenen Jahrzehnte hat für die einzelnen Zielorganismen unterschiedliche Biozide hervorgebracht. Es gibt somit Spezialisten für die Desinfektion — ebenso gegen Schimmelpilze oder Nager.

Für die Genehmigung eines Wirkstoffs hat der Gesetzgeber die Messlatte hoch angesetzt. Der Antragsteller muss aufzeigen, dass der Wirkstoff wirkt und dass er nicht wirkt, wo er nicht schädigend wirken darf. Umfangreiche Unterlagen auf Basis entsprechender Tests sind deshalb für die Genehmigung eines Biozids erforderlich (BPR). Und wirklich neue Agenten sind selten. ⇒ Beratung & Unterstützung