Betroffenheits-Analyse bei Chemikalien

Betroffenheits-Analyse

Ob und inwieweit Sie von der REACH-Verordnung (ECHA) betroffen sind, hängt davon ab, was Sie machen. Es ist beispielsweise ein wesentlicher Unterschied, ob Ihr Unternehmen seine Waren nur von Lieferanten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (27/28 EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) bezieht oder von außerhalb selbst importiert.

Weiterhin ist wichtig, ob es sich bei Ihren Waren um Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse handelt. Hierbei gibt es Grenzfälle, deren Klärung nicht immer einfach ist.

Handelt es sich bei Ihrem Stoff um ein Zwischenprodukt, weil ein anderer Stoff synthetisiert werden soll? Findet in Ihrem Unternehmen überhaupt eine chemische Umwandlung statt? Oder mischen Sie eine Formulierung für besondere Kundenanforderungen?

Sind die Stoffe, die Sie handhaben, gefährlich? Können sie beispielsweise brennen, können sie die Gesundheit der Arbeiter oder der Konsumenten oder auch die Umwelt beeinträchtigen?

Je nachdem, wie die Antworten lauten, ergeben sich unterschiedliche Pflichten. Je gefährlicher ein Stoff ist, desto mehr. Die Verordnungen haben darüber hinaus verschiedene Ausnahmen, die nicht immer einfach zu interpretieren sind.

Mit einer Betroffenheits-Analyse fängt dennoch alles an. Und wahrscheinlich hat es auch bei Ihnen so angefangen: Zuerst die gesetzlichen Anforderungen verstehen. Dann herausfinden, ob Sie betroffen sind und was zu tun ist. Anschließend umsetzen. Fertig.

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